Einleitung
Wie andere Wirtschaftssektoren wurde auch die Landwirtschaft vom Nationalsozialismus für politische und ideologische Ziele instrumentalisiert. Vom Beginn bis zum Untergang des „Dritten Reichs“ durchlief die NS-Landwirtschaft dabei verschiedene Phasen: Schon vor der Machtübernahme dominierten stark agrarromantisch-völkische Idealvorstellungen das bäuerliche Bild. Ab 1933 folgte die Gleichschaltung der landwirtschaftlichen Organisationen und die Gründung des „Reichsnährstandes“ als zentrale Organisation für die deutsche Agrarwirtschaft. Neue Gesetze sowie die bereits vor dem Krieg ausgerufene landwirtschaftliche „Erzeugungsschlacht“ setzten pragmatischere Rahmenbedingungen, die in kriegswirtschaftliche Planungen mündeten

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Agrarromantische Einflüsse als Vorläufer nationalsozialistischer Landwirtschaftspolitik
Die stark agrarromantisch-völkische geprägte Vorstellung der Landwirtschaft, die insbesondere die Frühphase des „Dritten Reichs“ prägte, war keine genuin nationalsozialistische Erfindung. Vielmehr griff das NS-Regime auf ideengeschichtliche Strömungen zurück, die bereits im 19. Jahrhundert entstanden waren und entwickelte sie im Sinne seiner Ideologie weiter.
Mit Beginn der Industrialisierung wurde die Landwirtschaft und das bäuerliche Leben als Gegenmodell zur urbanen, zunehmend proletarisierten Gesellschaft idealisiert. Der Bauer galt als Träger von Brauchtum und Sitte, als Symbol des „Echten“ und „Reinen“, während die städtische Arbeiterschaft als entwurzelte Massengesellschaft abgewertet wurde.

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Nach dem Ende des Kaiserreichs und während der Weimarer Republik standen viele konservativ-national ausgerichtete Funktionäre von Agrarverbänden und bäuerlichen Vereinen der neuen liberal-demokratischen Staatsform ablehnend gegenüber. Die romantisierende Verklärung des Bauerntums, verbunden mit der Ablehnung der Republik sowie den wirtschaftlichen Krisen im Agrarsektor, bereitete sowohl ideologisch als auch praktisch den Boden für die spätere nationalsozialistische „Blut-und-Boden“-Ideologie.
In den 1920er-Jahren litt die deutsche Landwirtschaft weiterhin unter den Folgen des Ersten Weltkriegs. Zwar erhielten viele Betriebe zunächst Kredite, vor allem aus den USA, doch mit Beginn der Weltwirtschaftskrise 1929 wurden diese zurückgezogen und Rückzahlungen eingefordert. In Kombination mit der Hyperinflation von 1924, protektionistischen Schutzzöllen und fallenden Getreidepreisen führte dies zu einer existenziellen Bedrohung für zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe – viele Höfe mussten aufgegeben werden.
Die staatlichen „Notprogramme“ vermochten die Lage kaum zu stabilisieren, zumal ein erheblicher Teil der gewährten Mittel durch Steuern gleich wieder abgeschöpft wurde. Der daraus resultierende Unmut entlud sich in Protesten und gewaltsamen Aktionen seitens der Landwirte. Bedeutende bäuerliche Interessenvertretungen wie der „Reichslandbund“ oder die Landwirtschaftskammern öffneten sich zunehmend der NSDAP und gewannen Mitglieder aus deren Reihen. Parallel verknüpften völkische Bewegungen ihre radikalen Weltbilder mit agrarromantischen Idealen. So propagierte etwa der extrem völkische „Artamanenbund“ einen freiwilligen Arbeitsdienst in der Landwirtschaft und vertrat die Auffassung, das „Volkstum“ sei aus „Blut, Boden, Sonne und Wahrheit“ erwachsen.

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Bereits vor 1933 zeigte sich die ideologische Nähe zum Nationalsozialismus vor allem in den landwirtschaftlichen Interessenvertretungen und bei deren Funktionären. Die bäuerliche Bevölkerung selbst stand der NSDAP zunächst mehrheitlich skeptisch gegenüber – sie war traditionell konservativ und betrachtete sowohl die Weimarer Republik als auch die radikale politische Bewegung der Nationalsozialisten mit Misstrauen.
Die Landwirtschaft im noch jungen Nationalsozialismus unter R. Walther Darré
Bereits in „Mein Kampf“ (1925) hatte Adolf Hitler vereinzelt die Bedeutung des Bauerntums für die Erhaltung eines „gesunden Volkskörpers“ betont. Dennoch war die verklärende Sicht auf das „germanisch-deutsche Bauerntum“ und die „Blut und Boden“-Ideologie vor 1933 in der NSDAP noch wenig ausgeprägt – trotz der bereits vorhandenen Nähe und Anpassung zwischen Teilen der Landwirtschaft und des Nationalsozialismus.

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Ein grundlegendes Problem der NSDAP bestand darin, dass sie zunächst kein eigenes landwirtschaftliches Konzept entwickeln konnte, nicht zuletzt aufgrund fehlenden Fachpersonals. Dies änderte sich erst, als Hitler 1930 den ausgebildeten Diplomkolonialwirt und landwirtschaftlichen Publizisten Richard Walther Darré kennenlernte. Bekannt wurde Darré vor allem durch seine Werke „Das Bauerntum als Lebensquell der nordischen Rasse“ (1929) und „Neuadel aus Blut und Boden“ (1930). Wie schon die Titel verdeutlichen, ging es Darré weniger um konkrete landwirtschaftliche Fragen zu Ackerbau und Viehzucht, sondern um die Idealisierung und Verklärung eines „nordischen“ und „reinen“ Bauernstandes.

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Obwohl das Begriffspaar „Blut und Boden“ bereits vor Darrés Büchern vereinzelt in national-völkischen Kreisen verwendet wurde, machte er es zum NS-Schlagwort und erschuf eine Art verquaster, völkischer „Trininät“ von Rasse, Agrarwirtschaft und Ideologie. Im August 1930 übernahm Darré das Referat Landwirtschaft in der Reichsleitung der NSDAP und ordnete noch im selben Monat an, dass alle deutschen Gauleiter einen landwirtschaftlichen Facharbeiter benennen und Kontakt zu den regionalen Landwirtschaftsverbänden aufnehmen sollten. Über diese Verbindungen zur Bauernschaft und ihren Vereinen sollten die Interessen der Landwirte sondiert und für die NSDAP instrumentalisiert werden. Außerdem sollten die Verbände mit verlässlichen Parteimitgliedern besetzt werden, was bis zur Machtübernahme im Januar 1933 nahezu flächendeckend gelang und im Zuge der „Gleichschaltung“ abgeschlossen wurde.
Landwirtschaftliche Gleichschaltung und der „Reichsnährstand“
Nach der Machtübernahme im Januar 1933 übernahmen die Nationalsozialisten auch die totalitäre Kontrolle über die Landwirtschaft. Zunächst wurden alle agrarischen Interessenverbände – etwa der „Reichslandbund“, aber auch die vielen, einzelnen Bauernvereine – im April 1933 in der „Reichsführergemeinschaft der landwirtschaftlichen Verbände“ unter der Leitung Darrés zusammengeführt. Zwei Monate später ernannte man Darré zum „Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft“. Im September folgte das „Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes“, der alle an der Landwirtschaft beteiligten Personen, Organisationen und Betriebe vollständig gleichschaltete.

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Ziel des von Darré geführten „Reichsnährstandes“ war es, die gesamte deutsche Landwirtschaft zu kontrollieren, zu lenken und von ausländischen Importen unabhängig zu machen. Besonders im Fokus stand die Bekämpfung der Landflucht: Seit der Industrialisierung und verstärkt durch wiederkehrende Krisen, hatten viele Landbewohner in den Städten bessere Verdienstmöglichkeiten gesucht. Sozialpolitische Programme des Reichsnährstandes, die mit der „Blut-und-Boden“-Ideologie verknüpft waren, konnten die Abwanderung jedoch nicht stoppen. So sank die Zahl der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft von über 1,8 Millionen 1933 auf 1,4 Millionen im Jahr 1939.
Zur Kontrolle und Steuerung wurde der „Reichsnährstand“ in drei Abteilungen gegliedert: „Der Mensch“, „Der Hof“ und „Der Markt“. Die Abteilung „Der Mensch“ war zuständig für die ideologische Indoktrination der Landbevölkerung im Sinne des „Blut-und-Boden“-Mythos, beispielsweise durch Schulungen und Vorträge, sowie für die Überwachung der „Blutreinheit“ des Bauerntums gegenüber „artfremden“ Einflüssen. Die Abteilung „Der Hof“ kontrollierte die landwirtschaftliche Produktion, die Einhaltung von Ertragsquoten und beriet die Bauern in technischen und organisatorischen Fragen. „Der Markt“ organisierte Angebot und Nachfrage, regulierte den Vertrieb landwirtschaftlicher Erzeugnisse, kontrollierte Getreideimporte und setzte Preisfestlegungen und -kontrollen durch.
Das „Reichserbhofgesetz“
Im September 1933 führte die NSDAP mit dem „Reichserbhofgesetz“ eine weitere Maßnahme zur Förderung des „deutschen Bauerntums“ ein – maßgeblich orientiert am traditionellen Anerbenrecht. Ziel war es, die Höfe nicht mehr durch Erbteilung zu zersplittern, wie es besonders im südwestdeutschen Raum durch die dort ebenfalls traditionelle Realteilung häufig zu unrentablen Betrieben geführt hatte. Die „Erbhöfe“ durften weder verkauft, finanziell belastet noch zwangsversteigert werden; sie galten fortan als „unveräußerliches Erbe“ und sollten innerhalb der Familie erhalten bleiben. Ein einziger Anerbe erhielt den gesamten „Erbhof“, während weitere Erbberechtigte anderweitig entschädigt wurden.

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Dieses Anerbenrecht führte dazu, dass viele nicht berücksichtigte Erben den ländlichen Raum verließen und die eigentlich zu bekämpfende Landflucht damit erneut verstärkt wurde. Zudem konnten viele Bauern keine Kredite mehr aufnehmen und etwa in modernere Maschinen investieren, da die „Erbhöfe“ und auch das dazugehörige Eigentum nicht mehr als Sicherheit dienen durften.

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Ideologisch sollte das „Reichserbhofgesetz“ zudem gewährleisten, dass der von den Nationalsozialisten insistierte „gesunde Blutsquell“ des deutschen Volkes – die Bauern – „unvermischt“ und „rein“ blieb. So durfte nur noch jemand zum Besitzer eines „Erbhofes“ werden, wenn er einen „arischen“ Nachweis erbringen konnte, der vom „Reichsnährstand“ überprüft und dokumentiert wurde. Die „Erbhöfe“ durften zwischen 7,5 und 125 Hektar groß sein, um Klein- und Mittelbetriebe zu fördern und Großgrundbesitz zu verhindern. Die Mindestgröße sollte einer einfachen bäuerlichen Familie landwirtschaftliches Überleben und Einkommen sichern. Ein Überschreiten der Höchstgrenze und Großgrundbesitz widersprachen dem angeblichen, bäuerlichen Gemeinschaftsgefühl und Wirtschaftsverhältnissen, den die Nationalsozialisten ihnen zusprachen. Allerdings gab es diverse Ausnahmen. Einen Sonderfall bildeten Höfe, die über 150 Jahre in Familienbesitz waren. Sie konnten auch bei einer Größe von über 125 Hektar zu „Erbhöfen“ erklärt werden. Zudem durften sich fortan nur noch Besitzer von „Erbhöfen“ auch „Bauern“ nennen; alle anderen wurden lediglich als „Landwirte“ bezeichnet. Damit sicherten die Nationalsozialisten, dass nur deutsche Staatsangehörige mit „deutschem oder stammesgleichem Blut“ als „echte Bauern“ galten.
Die Erzeugungsschlacht und der zunehmende Einfluss Herbert Backes
Schon früh im „Dritten Reich“ kam es zu ersten Einschnitten in die von Darré geprägte ideologisch-romantische Landwirtschaft hin zu pragmatischeren Konzepten. Der wichtigste Vertreter dabei war Herbert Backe, Staatssekretär im von Darré geleiteten „Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft“, der bereits 1934 die landwirtschaftliche „Erzeugungsschlacht“ konzipierte. Ziel war es, die ausländischen Getreideimporte noch drastischer zu reduzieren und zugleich die heimische Getreideproduktion stärker zu erhöhen als bisher. Die Absicht, eine landwirtschaftliche Selbstversorgung des deutschen Binnenmarktes zu erreichen, ist vor dem Hintergrund des von Hitler gewünschten Krieges zu sehen.

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Obwohl Backe weiterhin die von Darré propagierte „Blut-und-Boden“-Ideologie teilte, rückte für ihn die praktische landwirtschaftliche Arbeit stärker in den Mittelpunkt. Sein Konzept zur „Erzeugungsschlacht“ umfasste Maßnahmen wie die Intensivierung der Bodenbearbeitung, eine effektivere Düngung, Flächenausweitung, bessere Möglichkeiten für die Aufnahme von Krediten für moderne landwirtschaftliche Maschinen, z.B. für die noch verhältnismäßig neuen Traktoren, sowie Beratungen für eine effizientere Nutzung der landwirtschaftlichen Erträge.

© LVR-Freilichtmuseum Kommern, Inv.-Nr.: 2009/742
Die 1934 von Backe ausgerufene „Erzeugungsschlacht“ wurde 1936 durch den „Vierjahresplan“ verstärkt, der die gesamte deutsche Wirtschaft binnen vier Jahren kriegsfähig machen sollte. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Pragmatiker Backe dem Ideologen Darré zunehmend vorgezogen. Dies zeigt sich daran, dass die von Hitler gegründete und von Hermann Göring geleitete Vierjahresplanbehörde ihn zum Vorsitzenden der Geschäftsgruppe Landwirtschaft/Ernährung ernannte. In dieser Position konnte er sogar Anweisungen an den „Reichsnährstand“ und das Landwirtschaftsministerium direkt erteilen – und damit Darré direkt übergehen.

© LVR-Freilichtmuseum Kommern, Inv.-Nr.: 2009/732
Das Ende: Die deutsche Landwirtschaft im Krieg und der „Reichsnährstand“ nach 1945
Mit Kriegsbeginn 1939 wurde die „Erzeugungsschlacht“ zur „Kriegserzeugungsschlacht“. Das oberste Ziel bestand nun darin, sowohl die Ernährung der heimischen Bevölkerung und die der Wehrmacht an den Fronten sicherzustellen. Trotz aller bereits in Friedenzeiten unternommenen Anstrengungen lag die Selbstversorgungsrate der Deutschen im ersten Kriegsjahr zwar bei 83 Prozent, eine Autarkie wurde aber, bis Kriegsende, nicht erreicht. Deshalb sah sich das NS-Regime schon kurz nach Kriegsbeginn gezwungen, landwirtschaftliche Güter zu rationalisieren. Der Einsatz von Lebensmittelkarten regelte den Zugang zu einzelnen Nahrungsmitteln, weshalb die Zivilbevölkerung bis kurz vor Kriegsende von Versorgungsengpässen weitestgehend verschont wurde. Neben der Rationalisierung und den bereits in Friedenszeiten angelegten landwirtschaftlichen Vorräten darf nicht übersehen werden, dass auch die Ausbeutung der Landwirtschaft in den von Deutschland besetzten Gebieten sowie der Einsatz von Zwangsarbeitern eine Rolle spielten. Ebenso trug die schlechte Versorgung der von den Nationalsozialisten unterdrückten und verfolgten Bevölkerungsgruppen zur vergleichsweise guten Ernährungslage in Deutschland bis kurz vor Kriegsende bei.

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Mit dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion 1941 entstand ein Plan zur systematischen Ausbeutung der landwirtschaftlichen Ressourcen in den besetzten Gebieten. Entwickelt von Backe selbst, sah der sog. „Hungerplan“ (auch Backe-Plan genannt) vor, die im besetzten Osten produzierten Lebensmittel vollständig für die Versorgung der Wehrmacht und der deutschen Bevölkerung im Reich zu beschlagnahmen. Dieser Plan, der sowohl kriegswirtschaftlich und rassistisch motiviert war, kalkulierte nach Schätzungen der Nationalsozialisten selbst den Hungertod von 20 bis 30 Millionen Russen im besetzten Osten ein.



© LVR-Freilichtmuseum Kommern, Inv.-Nr.: 2020/0.ALT-302
Handzettel zur Zwangsabgabe von Eiern, Schleiden 1942.
© LVR-Freilichtmuseum Kommern, Inv.-Nr.: 2017/221
Buch zur Lebensmittelversorgung aus Wäldern, 1939.
© LVR-Freilichtmuseum Kommern, Inv. Nr.: 2009/741
Erst gegen Kriegsende führten Ressourcenknappheit und die Konzentration auf die Kriegsproduktion zu deutlichen Versorgungsengpässen bei der deutschen Bevölkerung, die über die Kapitulation hinaus anhielten. Aus diesem Grund wurde der „Reichsnährstand“, im Gegensatz zu allen anderen NS-Organisationen, auch nicht 1945 aufgelöst. Die Alliierten hatten pragmatische Abwägungen zwischen der Wiederherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung und dem Verbot einer zentralen NS-Organisation zu treffen. Entnazifiziert wurden zunächst die bestehenden Verwaltungsstrukturen und Koordinationsmöglichkeiten des „Reichsnährstandes“ beibehalten, um eine landwirtschaftliche Produktion überhaupt wieder bzw. weiterhin gewährleisten zu können. Im Hungerwinter 1946/47, der durch einen der kältesten jemals gemessenen Winter in Deutschland ausgelöst wurde, war man weiterhin auf die Strukturen des „Reichsnährstandes“ angewiesen. Erst 1948 wurde dieser endgültig aufgelöst.
Weiterführende Literatur:
Gunter Mahlerwein: Grundzüge der Agrargeschichte. Band 3: Die Moderne (1880-2010), Köln-Weimar-Wien 2016.
Pintschovius, Hans Joska: Erzeugerschlacht und Blut und Boden – Landwirtschaft im III. Reich. In: Rolf Wiese (Hg.): Im Märzen der Bauer. Landwirtschaft im Wandel, Hamburg 1993 (Schriften des Freilichtmuseums am Kiekeberg 13)
Agrarromantik und Erzeugungsschlacht. Zur Landwirtschaft im „3. Reich“. Begleitheft zur Ausstellung 25. April bis 27. Oktober 1991 im Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck (Kleine Schriften 6)
Unser Dank gilt dem Förderverein Rheinisches Freilichtmuseum Kommern e.V. für die finanzielle Unterstützung der Begleitausstellung zur Veranstaltung „Nach der Ernte“.
